Anlaufhemmung der Verjährung (ZWS KÖLN)

Juan Carlos @, Donnerstag, 22.03.2012 (vor 4573 Tagen) @ Alfred

zunächst vielen dank für die schnelle antwort alfred! naja die Zweitwohnung bestand zwar, war aber eigtl melderechtlich eine erstwohnung. bin mir aber nicht sicher aus einkommensteuerlichen gründen ob ich das vorbringen will. meiner Meinung nach ist Sinn und Zweck dieser anlaufhemmung dass die Behörde davor geschützt wird einen sachverhalt nicht zu kennen um mehr zeit zu geben. Kenntnis der Behörde war aber durch die Anzeige gegeben.die reinen verwaltungsgerichtkosten sind ja nicht so hoch, dass man es nicht probieren könnte. weiß jemand wie hoch die Gebühren der Stadt sind bei einer Klage> nehmen die sich einen Anwalt> nur um das kostenrisiko abzuschätzen.


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