Klage gegen Stadt Köln?

Alfred @, Samstag, 05.05.2012 (vor 4633 Tagen) @ bumberch

Für den Nachweis des vorwiegenden Aufenthalts in Köln sollte der Arbeitsvertrag reichen, besser noch (aber nicht zwingend erforderlich, wenn der Arbeitsvertrag eindeutig ist) wäre eine Bestätigung des Arbeitgebers, aus der neben der Arbeitszeit/den Arbeitstagen z.B. auch der genommene Urlaub hervorgeht. Bis zum 3.6. (mindestens) hast Du Zeit für eine Klage beim VG Köln.
Wenn Du klagen willst und Formulierungshilfe brauchst, wende Dich per E-Mail an mich.


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