ZW Kaiserslautern rückwirkend?
» ich hatte fälchlicherweise die Information, meinen ZW nicht melden zu müssen.
Die Information war nicht falsch. Wohnsitze muss man tatsächlich nicht melden. Aber darum geht es hier nicht. Es geht um die Nutzung von Wohnungen und das Melderecht – und dort um Haupt- und Nebenwohnung (dazu bei Bedarf auf der Startseite im Menü den Unterpunkt „Hauptwohnung“ lesen).
Wenn Du die Wohnung nur aufgesucht hast, „um nach dem Rechten“ zu sehen ist das keine Nutzung im Sinne des Melderechts sondern allenfalls ein besuchsweiser Aufenthalt. Der ist aber damit nach dem Meldegesetz nicht meldepflichtig. Somit wäre die Wohnung in KL aber keine Nebenwohnung und deswegen auch keine Zweitwohnung.
Am Rande:
1. Das Finanzamt in KL hat mit der Erhebung der ZWSt nichts zu schaffen, das macht die Stadtverwaltung (Referat Finanzen).
2. Die ZWSt-Satzung erzeugt keine Pflichten nach dem Meldegesetz.
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Lenja,
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