ZW Kaiserslautern rückwirkend?
» 2. Die ZWSt-Satzung erzeugt keine Pflichten nach dem Meldegesetz.
d.h. ich muss mich aufgrund der Umstände gar nicht melden>
Wie kann ich den ggf nachweisen, dass ich dort nur besuchweise anzutreffen war> Immerhin zahlte ich ja Miete > Überprüft das überhaupt wer>
Meinen HW habe ich sowieso an anderer Stelle gemeldet... dort bin ich auch die anzutreffen.
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Lenja,
16.07.2012
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Alfred,
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