ZW Kaiserslautern rückwirkend?

Alfred @, Montag, 16.07.2012 (vor 4470 Tagen) @ Lenja

» d.h. ich muss mich aufgrund der Umstände gar nicht melden>
Richtig, wenn das mit dem “besuchsweise“ zutrifft.

» Wie kann ich den ggf. nachweisen, dass ich dort nur besuchweise anzutreffen war> Immerhin zahlte ich ja Miete >
Du kannst in KL Wohnungen mieten so viel Du willst. Zweitwohnungsteuer wird nur fällig für melderechtlich relevant genutzte Wohnungen.

Überprüft das überhaupt wer>
Möglich wäre es schon. Dann müsstest Du allenfalls nachweisen/plausibel bebründen können, warum Du die Wohnung für eine andere Person angemietet haat.


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