zwst nach 7 jahren!

Alfred @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4257 Tagen) @ tystnaden

» ... blieb aber an meiner ursprünglichen wohnung noch gemeldet, da dort -in absprache mit dem vermieter-bekannte von mir zur untermiete eingezogen sind, ...
Melderechtlich ist das falsch, aber längst verjährt.

» nun wurde ich im juli 2008 vom kassen- und steueramt der stadt köln zwecks zws angeschrieben, ich habe denen das damals erklärt und seither nichts mehr gehört
Wenn es nicht schriftlich erfolgt ist, eine heute vor Gericht wertlose Erklärung. Abgesehen dvon, dass man dem Kassen- und Steueramt eh nichts erklären kann
Für welchen Zeitraum (bis wann) gilt der Steuerbescheid eigentlich> Wann hast Du Dich für diee Wohnung abgemeldet>

» nun meine fragen: 1. ist das nicht langsam verjährt, zumal ...
Darüber könnte man sich trefflich streiten, wird aber nur vor Gericht zu klären sein. Wegen 2, aber unerheblich.
» 2. muss ich wirklich zahlen, auch wenn ich die wohnung nachweislich nicht genutzt habe>
Nein, aber ohne Klage geht das nicht. Frist läuft.


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