zwst nach 7 jahren!

tystnaden @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4545 Tagen) @ Alfred

tja dann sollt ich wohl...

Wenn Du gewinnst, kriegst Du die Verfahrensgebühr von der Stadt erstattet oder sie
» lässt sich auf 45 EURO reduzieren.

inwiefern reduzieren, mit welcher begründung und wie>

Verlieren ist eigentlich nicht drin,
» wenn die Nachweise in Ordnung sind.

damit habe ich leider schon diverse erfahrungen...

Da kann die Stadt Köln ein Lied von
» singen.

gab es das denn schon, ich meine erfolgreiche fälle, welche so lagen wie der meinige>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion