zwst nach 7 jahren!
» ist es denn wirklich zu naiv von mir zu hoffen, mir das klagen mit einer vorherigen zusendung der unterlagen und vielleicht auch vorherigem telefonat mit dem verflixten kassensteueramt ersparen zu können
Ich fürchte ja, im schlimmsten Fall verlierst Du so viel Zeit, s die Klagefrist verstrichen ist.>
» wäre vielleicht eine beratung durch die verbraucherschutzzentrale ratsam,
Ich wüsste nicht, wie die helfen sollte. Mir ist jedenfalls keine diesbezügliche Aktivität bekannt.
» ...ich habe keine rechtschutzversicherung...
» ps. es sind sogar 750,-...
Danke für die Korrektur. Die Verfahrensgebühr beträgt so oder so 135,00 EURO. Dazu kommen Porto usw.; einen Anwalt brauchst Du nicht. Wenn Du gewinnst, kriegst Du die Verfahrensgebühr von der Stadt erstattet oder sie lässt sich auf 45 EURO reduzieren. Verlieren ist eigentlich nicht drin, wenn die Nachweise in Ordnung sind. Da kann die Stadt Köln ein Lied von singen.
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