ZWST bei gemeinsamer Wohnung
). Wird es automatisch so gehandhabt, dass für mich
» 50% des Wohnraumes veranschlagt wird, oder brauche ich zwingend einen eigenen Mietvertrag>
» Habe leider weder im Web noch hier im Forum Informationen dazu finden können.
Ich kann hier nur warnen, denn es gibt in Bayern Gemeinden, aber auch München zählt dazu, wenn ein Ehegatte z.B. sich mit Erstwohnsitz angemeldet hat, die Wohnung allerdings im Grundbuch auf beide Ehegatten als Eigentümer eingetragen sind hat die Kommune das Recht die volle Zweitwohnungssteuer zu fordern, denn dieser hätte ebenfalls die vollen Nutzungsrechte und deshalb wird die volle Zwst. fällig. Dazu gibts auch ein Urteil, der Betroffene war Steuerberater und Rechtsanwalt und hat durch alle Instanzen vergeblich gekämpft.
Dessen Abhilfe war: Im Grundbuch nur die Erstwohnsitz-Person als Eigentümer eintragen, sodann kann der Partner nicht besteuert werden. Verwandtenbesuche sind sodann auch von der Kurtaxe ausgenommen.
Wer mit Erstwohnsitz gemeldet ist wird nicht besteuert!
Weshalb: Erstwohnsitzbürger sind Mehrwert - deswegen auch bundesweite Einwohnerveredelung- die Zweitwohnungssteuer bleibt den Kommunen als Druckmittel und Instrument zur Erhöhung der Einwohnerzahl um im Rahmen des Finanzausgleich besser Kasse zu machen!
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MPode,
21.08.2012
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Rebell,
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Alfred,
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