ZWST bei gemeinsamer Wohnung

Alfred @, Mittwoch, 22.08.2012 (vor 4525 Tagen) @ MPode

Grundsätzlich dürfte gelten: Als Inhaber einer Nebenwohnung bist Du steuerpflichtig.
Ohne die Kommune zu kennen, in der Du Dich aus welchen Gründen mit Nebenwohnung registrieren lassen willst, ist eine konkretere, seriöse Auskunft unmöglich.


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