ZWST bei gemeinsamer Wohnung

MPode @, Dienstag, 21.08.2012 (vor 4677 Tagen) @ Rebell

Danke für die Antwort. Macht es denn im Gegensatz zu obigem Beispielfall keinen Unterschied, dass es sich in meinem Fall nicht um Wohneigentum, sondern schlicht um ein Mietverhältnis handelt>


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