3 Wohnungen in einem Haus, Zweitwohnungssteuer?

Alfred @, Samstag, 19.01.2013 (vor 4374 Tagen) @ Waikiki

Ganz allgemein: Deine Betrachtungsweise – drei Wohnungen, drei Inhaber - ist wohl richtig, aber ich ahne, worauf die Gemeinde hinaus will und ganz ohne Scherereien wird es wohl nicht ablaufen.
Für eine konkrete Antwort ist es unumgänglich, zu wissen, um welche Gemeinde es sich handelt und zu bestätigen, dass Dein Freund in der Gemeinde melderechtlich mit einziger oder Hauptwohnung registriert ist.


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