3 Wohnungen in einem Haus, Zweitwohnungssteuer?
Ich gehe mal davon aus, dass alle drei Wohnungen im gleichen Gebäude liegen. Demnach kann Dein Vater schon deswegen nicht Inhaber einer Zweitwohnung sein, weil er keine weitere Wohnung in einem „anderen Gebäude als dem der Hauptwohnung“ innehat. Das - und nur das - würde ich der Gemeinde erst Mal unter die Nase reiben und abwarten, was dann passiert. Das kann Dein Vater relativ locker tun, denn auch ansonsten liegt keine Zweitwohnungsteuerpflicht vor, da Dein Vater nur seine Wohnung innehat. Beim Opa ist die Sache ganz eindeutig. Mit einem lebenslangen Wohnrecht (Nießbrauch) ist er der Inhaber der Wohnung. Scherereien könnte die Gemeinde bei Dir und Deinem Freund machen, aber auch da ist die Lage ziemlich klar, wenn Dein Vater euch die Wohnung überlassen hat. Der Begriff des "Überlassens" kann nach seinem Wortsinn durchaus so verstanden werden, dass dem "Dritten" nicht nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit" geboten, sondern ein Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt wird. Das ist auch ohne Miete und Mietvertrag möglich (obwohl spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung etwas Schriftliches von Vorteil wäre). Sicherheitshalber der Gemeinde gegenüber immer betonen, dass Dein Freund Inhaber der Wohnung ist, dann verfängt auch das „... oder der ihrer Familienangehörigen ...“ nicht.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist allenfalls für das Finanzamt von Bedeutung, wenn negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Für die Frage der Verfügungsbefugnis (des Innehabens) ist die ortsübliche Miete völlig uninteressant. Und allein auf die Verfügungsbefugnis kommt es an.
Nun hat die Gemeinde F. ihren Vordruck Erklärung zur ZWSt nicht ins Netz gestellt (bzw. ich habe ihn nicht gefunden). Deswegen nur allgemein: Enthält der Vordruck keine Möglichkeit, die Existenz einer ZW zu verneinen (z.B. ...- keine ZW im Sinne der Satzung ...) ist es in diesem Fall nahezu unmöglich eine Steuererklärung abzugeben. Dann sollte man die Steuererklärung allenfalls mit dem Vermerk „Keine Zweitwohnung“ und unterschrieben sowie einem Anschreiben zurückgeben. Im Anschreiben genügte es erst Mal, auf die Satzung hinzuweisen, dass es sich beiden Wohnungen im Haus (Straße, Hausnummer) schon deswegen nicht um Zweitwohnungen handeln kann, weil sie alle im gleichen Gebäude liegen. Dieser Umstand und die melderechtlichen Verhältnisse der Bewohner, von denen keiner eine Hautwohnung hat, sind der Gemeinde bekannt. Das Schreiben sollte man direkt an den Bürgermeister richten – der ist letztlich für den Mist verantwortlich.
Aus Neugierde eine Frage: Seid ihr Einheimische oder Zugereiste?
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Waikiki,
19.01.2013
- 3 Wohnungen in einem Haus, Zweitwohnungssteuer? - Alfred, 19.01.2013
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- 3 Wohnungen in einem Haus, Zweitwohnungssteuer? - Alfred, 20.01.2013
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- 3 Wohnungen in einem Haus, Zweitwohnungssteuer? - Rebell, 20.01.2013
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