3 Wohnungen in einem Haus, Zweitwohnungssteuer?

Waikiki, Sonntag, 20.01.2013 (vor 4373 Tagen) @ René

also es handelt sich um die Gemeinde Fischbachau.
Die Satzung beschreibt auch nicht, was sie unter einer Wohnung verstehen, jedoch sind es schon sehr eindeutig 3 Wohnungen. (jeweils in sich abgeschlossen, Küche, Bad, Zimmer)

Welchen Absatz ich nicht verstehe.

Zweitwohnung ist jede Wohnung im Gemeindegebiet, die eine Person, die in einem anderem Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.

Bedeutet das, dass mein Vater die Wohnung für uns (Familienangehörigen) innehält und ist daher die Steuer fällig?
Wäre ich mit dem Gedanken richtig, dass die Wohnung meines Opas "ausser acht gelassen werden kann" da er ein lebenslanges Wohnrecht hat?

Theoretisch würde ich sagen, dass es 3 Wohnungen sind und 3 Haushalte, somit hat niemand einen Zweitwohnsitz.

Mein Freund ist nur in Fischbachau gemeldet, bzw. alle Hausbewohner sind nur in Fischbachau gemeldet. Wir werden diese Angaben so mitteilen und ich werde dann über das weitere Vorgehen der Gemeinde Berichten.

Auf jeden Fall schon mal danke, denn ich denke ich habe den Grundsatz jetzt zumindest mal verstanden.


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