Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

Alfred @, Donnerstag, 24.01.2013 (vor 4441 Tagen) @ hermes96

Nur zu der offenen Frage (die anderen sind richtig beantwortet):

Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen.
(Mit diesem Satz habe ich ein Problem. Könnte der (auf) mich (zu)treffen? Die Wohnung in München, die mir (Dritter) überlassen wird (als Wohnungsinhaber), begründet die Zweitwohnungseigenschaft auch? Mir fehlen hier Argumente.)

Die Frage stellt sich für Dich überhaupt nicht, denn Deine Wohnung hat für Dich nicht die Eigenschaft einer Zweitwohnung. Allenfalls müsste Dein Bruder sich Gedanken machen – aber der ist ja nicht Inhaber der Münchener Wohnung. „Interessant“ könnte es für ihn nur werden, wenn die Stadtverwaltung auf dieses Konstrukt käme (fragt sich nur wie). Dich wird man kaum anschreiben, denn Du bist ja nicht mit Nebenwohnung registriert.


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