Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

hermes96, Montag, 11.02.2013 (vor 4320 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank Alfred für die weiteren Beiträge zu dem Thema!

Habe noch eine Frage zu einem anderen Thema, und zwar zu den melderechtlichen Übermittlungssperren.

Ich habe bei meiner Anmeldung in München auch einen Antrag auf Speicherung von Übermittlungssperren gestellt gem. Art. 8 Nr. 5 MeldeG bzw. § 18 Abs. 7 MRRG.

Das Einwohnermeldeamt München teilte mir mit, dass ich mich an meinem alten Wohnort nicht abmelden müsse, da dieses aufgrund meiner Anmeldung in München automatisch durchgeführt wird, sofern ich in München mit "einziger Wohnung" gemeldet bin, was zutrifft. Was ich dann dort vergessen hatte zu fragen, siehst Du unten.


Werden mit der Abmeldung auch alle meine personenbezogenen Daten an meinem alten Wohnort in Baden-Württemberg gelöscht durch die Anmeldung in München, so dass diese nicht mehr an Dritte weitergegeben werden können?

Oder werden die Meldedaten am alten Wohnort weiterhin gespeichert (z.B. mit dem Vermerk "abgemeldet"), und könnte/sollte dann dort ebenfalls ein Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre in das Melderegister gestellt werden oder ist das erst gar nicht möglich?

Danke.


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