Zweitwohnungssteuer MV (Ferienhäuser)

Rebell @, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4363 Tagen) @ Micha-MV

Hallo Micha-MV- es kommt auch auf die Satzung an, denn es gibt Gemeindesatzungen zur Zwst. da ist bei Eigennutzungsmöglichkeit von bis zu 2 Wochen schon 25 % Steuer fällig,bis 1 Monaten 50 %, bis 2 Monate 75 %
Selbst wenn sich jemand nicht anmeldet, dann droht diese Gemeinde mit Anzeigbe wegen Steuerhinterziehung und erstellt automatisch einen Zweitwohnungssteuerbescheid.
Im Allgäu haben sich manche Gemeinden die Hausverwaltungen und Hausmeister und ganz besonders auch Putzfrauen als Informanten und permanente Überwacher von Wohnungen der Zweitwohnungsbesitzer zu eigen gemacht. Dazu gibt es zwar Beweise- aber vom Datenschutzbeauftragten werden dabei keine Verstöße als solche erkannt. Es geht um Verhinderung von Steuerhinterziehung. Das ganz passiert auch wenn jemand sich mit Erstwohnsitz gemeldet hat und nicht ständig anwesend ist, die Abteilung über Zweitwohnungssteuer forscht in alle Richtungen auch persönliche Einträg im Internet über Berufstätigkeit wird zur Beweisführung mit einbezogen.
Das Risiko unentdeckt zu bleiben ist enorm! Die Folge Nachforderungen bis zu 5 Jahre keine Seltenheit und Strafandrohungen!


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