Zweitwohnungssteuer MV (Ferienhäuser)
Von der Eigennutzungsmöglichkeit hab ich in den Grundsatzurteile gelesen. Davon ist in der Satzung aber nichts zu finden.
Was ist denn eine Zweitwohnung in melderechtlichem Sinn?
Das Ferienhaus wurde geerbt, wir können es aber aktuell aus Entfernungsgründen nur zum 2 wöchigen Sommerurlaub nuzten. Ein Verkauf/Vermietung kommt aktuell nicht in Frage.
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Micha-MV,
30.01.2013
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Alfred,
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Rebell,
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