Zweitwohnungssteuer in Mülheim a. d. Ruhr

Ypsu, Freitag, 08.03.2013 (vor 4476 Tagen)

Hallo,

seit meinem Studienbeginn habe ich meine Hauptwohnsitz bei meinen Eltern in einer Kleinstadt in NRW und eine Nebenwohnung in Mülheim an der Ruhr. Bei meinen Eltern bewohne ich mein ehemaliges Kinderzimmer, in Mülheim ein Zimmer in einer WG.
Heute habe ich ein Anschreiben wegen der Zweitwohnungssteuer bekommen. Leider liegt es mir momentan nicht vor (wurde an meinen Hauptwohnsitz geschickt - ich bekomme es erst in der nächsten Woche) und kann beim zuständigen Amt freitags nachmittags natürlich niemanden erreichen. Gerne würde ich mich aber hier informieren.

Seit dem 19. Dezember 2012 existiert die "Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Zweitwohnungssteuersatzung)".
In §4 Steuerbefreiung dieser Satzung werden nur "verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Berufstätige, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet und die Zweitwohnung beruflich bedingt ist" genannt.

Außerdem habe ich die Konsolidierungsmaßnahmen zur Aufstellung des HPL 2013/2014 ff. gefunden.
Hier heißt es unter Punkt 5: "Auszubildende und Studenten können im
Hinblick auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit nicht befreit werden".

Ist das rechtmäßig? Also muss ich als Studentin nun wirklich Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Das was auf Ihrer Seite zu dem Urteil des Verwaltungsgericht Lüneburg vom 28.07.2004 steht, liest sich ja doch anders.

Im Voraus vielen Dank für die Aufklärung!

Mit freundlichen Grüßen
Ypsu


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