Zweitwohnungssteuer in Mülheim a. d. Ruhr

Alfred @, Samstag, 09.03.2013 (vor 4916 Tagen) @ Ypsu

Die ZWSt – so wie sie in den Großstädten erhoben wird – ist pure Abzocke. Aber das ist rechtlich irrelevant. Bei einer Privatperson wären bie dieser Vorgehensweise vermutlich mehrere Strafstatbestände verwirklicht.

Die gerichtlichen Entscheidungensind oft nur im Kontext mit der jeweiligen Satzung verständlich – so sie denn überhaupt einen, dem menschlichen Verstand zugänglichen Sinn haben.

Inzwischen (seit 2010) ist durch das BVerfG entschieden, dass auch das Innehaben einer einzigen Wohnung Gegenstand der ZWSt sein kann, vorausgesetzt, es handelt sich dabei um eine Zweitwohnung. Die Sinnfrage stellt sich bei Entscheidungen des BVerfG nicht mehr.


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