Zweitwohnungssteuer in Mülheim a. d. Ruhr
Hallo Alfred,
erstmal vielen Dank für die Antwort!
Unter den Umständen werde ich gezwungen die Mülheimer Wohnung zu meiner Hauptwohnung zu machen. Egal, ob das nun melderechtlich richtig ist, oder nicht. Diese Steuer kann ich mir einfach nicht leisten.
Da wird genau bei den richtigen abkassiert...vielleicht sollte ich einfach Zuhause heiraten, dann würde mich §4 retten.
Was Lüneburg anging: Da war es nicht entschiedungsrelevant, dass die Klägerin Studentin war.
Stimmt, das habe ich falsch formuliert. Gemeint waren eigentlich nicht Studenten, sondern Personen, deren Wohnverhältnisse ähnlich gelagert sind, wie bei der Klägerin. (Das ist einfach bei vielen Studeten so.)
Gibt es mittlerweile aktuellere Entscheidungen?
Ich bin in jedem Fall gespannt auf das Anschreiben.
Ypsu
gesamter Thread:
- Zweitwohnungssteuer in Mülheim a. d. Ruhr -
Ypsu,
08.03.2013
- Zweitwohnungssteuer in Mülheim a. d. Ruhr -
Alfred,
08.03.2013
- Zweitwohnungssteuer in Mülheim a. d. Ruhr -
Ypsu,
09.03.2013
- Zweitwohnungssteuer in Mülheim a. d. Ruhr - Alfred, 09.03.2013
- Zweitwohnungssteuer in Mülheim a. d. Ruhr -
Ypsu,
09.03.2013
- Zweitwohnungssteuer in Mülheim a. d. Ruhr - Himbim13, 05.08.2013
- Zweitwohnungssteuer in Mülheim a. d. Ruhr -
Alfred,
08.03.2013