Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand
Du warst also von 2010 bis 2013 in Nürnberg mit Haupt- und in München mit Nebenwohnung registriert.
Die Nachweispflicht liegt bei Dir.
Fraglich ist allerdings auch, ob Du die Wohnung überhaupt innehattest.
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Tanja,
19.08.2013
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Alfred,
19.08.2013
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- Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand - Tanja, 06.09.2013
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Alfred,
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Alfred,
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- Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand - Himbim13, 20.08.2013
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Alfred,
19.08.2013