Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand

Tanja, Mittwoch, 04.09.2013 (vor 3879 Tagen) @ Tanja

Hallo Alfred, hallo liebe Forumsmitglieder,

wie versprochen melde ich mich zu diesem Thema zurück. Ich selber habe bis heute keine Antwort von der Stadt München bekommen, stattdessen hat das Amt meinen Schwiegervater angeschrieben (Ich frage mich, wie sie auf meinen Schwiegervater kommen und nicht meine Schwiegermutter?!).
Wie erwähnt, gehört das Haus meinen Schwiegereltern zu jeweils 50%. Mein Schwiegervater zog 2001 aus dem Haus aus, die Scheidung erfolgte 2004. Die Besitzverhältnisse änderten sich nicht. Meine Schwiegermutter und mein Mann blieben im Haus und ich zog später ein.
Jetzt behauptet Stadt München, dass mein SV seit der Einführung der ZWSSteuer im Februar 2006 für das Haus in München steuerpflichtig gewesen sei, obwohl er nur in Düsseldorf angemeldet war. Laut Amt besteht eine Steuerpflicht bei rechtlicher und tatsächlicher Verfügungsgewalt sowohl von ihm selbst als auch von den Familienangehörigen. Verstehe ich das richtig, dass mein SV jetzt auf jeden Fall Steuer pflichtig war, oder besteht die Möglichkeit, die Sache anders auszulegen? Tatsächlich hatte meine SV kein Schlüssel vom Haus und hat das Haus zu keinem Zeitpunkt genützt.

Für Eure Hilfe wäre ich wieder sehr dankbar.
Viele Grüße
Tanja


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion