Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand
Hallo Alfred,
im Zeitraum 2010-2013 hatte ich zu keinem Zeitpunkt in München eine Nebenwohnung. Davor war ich im Jahre 2008 für wenige Monate mit ZWS in München an selbiger Adresse und in einer anderen Stadt als Nürnberg mit Hauptwohnsitz gemeldet. Vermutlich will deswegen die Stadt nähere Auskünfte zum Zeitraum 2010-2013. Im Schreiben wird u.a. folgende Formulierung verwendet "Zur Prüfung einer evtl. bestehenden Zweitwohnungsteuerpflicht...".
Viele Grüße,
Tanja
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Tanja,
19.08.2013
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Alfred,
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- Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand - Tanja, 06.09.2013
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- Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand - Himbim13, 20.08.2013
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Alfred,
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