Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand
Die Münchener machen es sich wie immer recht einfach – Eigentümer ist nicht gleich Inhaber. Ganz offensichtlich ist der Schwiegervater nicht Inhaber der Wohnung, denn er hat weder die tatsächliche Verfügungsgewalt noch die (rechtliche) Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Wohnung – die hat er ganz offensichtlich der Schwiegermutter übertragen. Das gilt es den Münchnern klarzumachen. ZWSt darf nicht anfallen.
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Tanja,
19.08.2013
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Alfred,
19.08.2013
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- Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand - Tanja, 06.09.2013
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- Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand - Himbim13, 20.08.2013
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Alfred,
19.08.2013