Zweitwohnsteuer, wenn beide Wohnungen im selben Haus sind?

Tobitobsen, Montag, 04.11.2013 (vor 4284 Tagen)

Hallo,

wir haben aktuell folgende Situation und einen Zwist mit der Amtsverwaltung.

Wir haben in unserem Haus eine Nebenwohnung. Für diese Nebenwohnung war bis vor kurzem ein Wohnrecht für unsere Schwiegereltern eingetragen. Diese haben die Wohnung als Zweitwohnung genutzt und hierfür auch ZWS gezahlt.

Das Wohnrecht wurde jetzt gelöscht und die Wohnung an uns auch "übergeben", mit dem Ziel, dass wir in die Vermeitung als Ferienwohnung einsteigen.

Das Amt möchte jetzt von uns ZWS haben, obwohl in der Satzung steht: " Liegen Haupt- und Zweitwohnung im selbsen Gebäude, so gilt dies in der Regel nicht als Zweitwohnung".

Das Amt sagt, die Regel sei, die Kapitalanlage und jedwede andere Nutzung eben einen Ausnahme und damit wäre eine ZWS, wenn wir nicht beweisen können, dass wir die Wohnung vermieten und eine Eigennutzung ausschließen können.

Die Beweise für die Vermietung können wir zur Zeit nicht aufbringen, da wir keine Dauervermietung wollen und für eine Vermietung als FeWO erst noch einiges Anschaffen und renovieren müssen.

Ferner behauptet das Amt, dass sie davon ausgehen, dass Schwiegereltern trotz Löschung des Wohnrechtes die Wohnung immer noch nutzen und damit innehaben und ZWS zahlen müssen.

Auch wir müssen ZWS zahlen, wenn wir die Wohnung nicht innehaben, aber als Eigentümer die Wohnung kostenlos oder unter Preis Angehörigen überlassen.

Die ganze Argurmentation des Amtes finde ich nicht nachvollziehbar und recht abenteuerlich. Vielleicht hat hier jemand rechtliches Hinweise.

Mich würde auch interssieren wie in anderen Verwaltungen mit dem o.g. Passus Haupt -und Nebenwohnung im selben Gebäude umgehen und den Passus "in der Regel" für sich Interpretationsspielraum" nutzen.

Vielen Dank vorab!


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