Zweitwohnungsteuer, beide Wohnungen im selben Haus sind?

Soraya @, Dienstag, 31.12.2013 (vor 4027 Tagen) @ Rebell

Das Übel Zweitwohnungssteuer allgemein kann nur über eine politische Lösung in Aussicht gestellt werden. Da es allerdings immer nur um das Geld geht dürfte es fast ausgeschlossen werden, etwas reelles und glaubwürdiges zu erreichen.

Ja wenn es ums Geld geht, dann kennen diese Verantwortlichen von den Kommunen keine Rücksicht mehr, denn Geld alleine stinkt nicht- egal wo es herkommt. Es ist oft sehr wichtig um die eigene Misswirtschaft vor der Einheimischen Bevölkerung zu kaschieren. Zusätzlich fordern diese Neidhammel insbesondere in Feriengebieten den Ausverkauf zu unterbinden.
Doch auch hierzu kann die Verwaltung nicht ganz einschreiten, denn jeder Besitzwechsel bringt der Gemeinde Erlöse über die Grunderwerbsteuer, je teurer desto höher die Einnahmen. Die Einheimischen Grundeigentümer erfreuen sich immer wieder wenn ein Grundstück eine Werterhöhung erfährt. Man verkauft zu einem Preis ein Grundstück an einen Bauträger zum höchstmöglichsten Preis. Freut sich über diesen Erfolg und nach wenigen Monaten gibts die ersten Erfolgsmeldungen über den Verkauf - alles hat somit kräftig verdient- Aber dann kommt das Aber es wächst der Neid - man vergisst allerdings die Erfolgserlebnisse sind schnell vergessen und man beschimpft die "Reichen Fremden".
Die Staatsregierung, welche die Spielregeln aufgestellt hat kann sich entschuldigend zurücklehnen- man hat ja nur die Möglichkeit geboten aber diese keinesfalls vorgeschrieben - siehe hierzu Auszug aus dem Bayerischen Staatsanzeiger > http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/259424545429
Es fällt also alles auf die Kommunale Selbstverwaltung und diese ist oft schlimmer als das Raubrittertum im Mittelalter zu bewerten!!
Die tollste bayerische Errungenschaft ist dabei die bürokrtische Lösung für Geringverdiener - denn nur jedes Jahr wiederkehrend kann in der nun beginnenden Jahreszeit vom 1. bis zum 31. Januar ein Antrag auf Rückzahlung der Zweitwohnungssteuer für das vorletzte Jahr erfolgen. Wer nach dem 31.Januar sich bemüht, der fällt auf die Nase, und der Kämmerer freut sich, denn Geld stinkt nicht auch wenn es ungerecht gefordert ist! Der Segen der Gerichtsbarkeit obendrein- wozu also diese Aufregungen ?


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