Zweitwohnsteuer, wenn beide Wohnungen im selben Haus sind?

Alfred @, Montag, 30.12.2013 (vor 4228 Tagen) @ Tobitobsen

Zu meinem Verständnis:
Die Schwiegereltern haben eine Zweitwohnungsteuerbescheid erhalten. Den Widerspruch dagegen hat das Amt abgelehnt.

Wenn das so ist, bleibt nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht. Die Klage müssen die Schwiegereltern innerhalb der vorgegebenen Frist erheben. Wenn die Schwiegereltern nicht Inhaber der Wohnung sind, sind sie auch nicht zweitwohnungstuerpflichtig – egal ob sie die Wohnung nutzen oder nicht.


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