Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen?

Rike, Freitag, 15.11.2013 (vor 3970 Tagen)

Hallo,
mich hat auch die Stadt Köln bezüglich ZWS angeschrieben. Bei mir sie der Fall folgender Maßen aus:

Ich habe mit meinem damaligen Freund in seiner Eigentumswohnung in der Stadt Köln gewohnt. Aus beruflichen Gründen bin ich dann nach Krefeld zurück in meine Heimatstadt gezogen. Ich habe aus emotionalen Gründen Köln dann weiter als Nebenwohnsitz angemeldet. Mir war nicht klar, dass dies eine Steuer mit sich zieht. Als die Beziehung dann in die Brüche ging habe ich mich nach 3 Monaten Nebenwohnsitz in Köln abgemeldet.
Nun möchte die Stadt Köln einen Nachweis über die Miete haben. Ich habe allerdings keine Miete gezahlt, da dies ja die Eigentumswohnung meines damaligen Freundes war.
Heute habe ich mit einer Sachbearbeiterin der Stadt Köln gesprochen, die hat mir Nahe gelegt ein Schreiben meines damaligen Freundes einzurechen, in dem er bestätigt, dass ich ein Unkostenbeitrag von 10€ bezahlt habe. In diesem Fall würde das Verfahren wahrscheinlich wegen Nichtigkeit eingestellt.
Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob mein damaliger Freund dies macht, ist dies sinnvoll?

Wäre für einen Ratschlag sehr dankbar!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion