Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen?

Alfred @, Samstag, 16.11.2013 (vor 4073 Tagen) @ Rike

Wenn Du keinen „Unkostenbeitrag“ und keinen „Mietanteil“ bezahlt hast, wäre die von der Sachbearbeiterin vorgeschlagene Angabe von 10,-- Euro eine glatte Lüge, die Dein Freund auch noch bestätigen soll. Das ist eine glatte Unverschämtheit (wenn nicht noch mehr). Außerdem ist der Vorschlag absurd. Der Anruf war nicht zufällig am 11.11. nach 11:00 Uhr?

Deine Angabe in der Steuererklärung ist also korrekt und sollte ausreihen. Allenfalls kann die Stadt einen Nachweis bezüglich des nicht bestehenden Innehabens verlangen. Deswegen solltest Du der Bearbeiterin schriftlich z.B. mitteilen:
„Im Nachgang zu unserem Telefongespräch teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrem Vorschlag, einen fiktiven Kostenbeitrag von 10,-- EURO als „Miete“ anzugeben, nicht folgen kann. Eine derartige Angabe wäre wahrheitswidrig. Wie bereits erklärt, hatte ich die Nebenwohnung nicht inne. Mir wurde lediglich eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten, für die ich weder Miete noch einen Kostenbeitrag entrichtet habe.“

Dann ist es an der Stadt Köln, sich zu rühren. Auf Telefongespräche solltest Du Dich dabei nicht einlassen. Selbst wenn dann für drei Monate (!) ein Steuerbescheid folgen sollte, hätte dieser von Gericht keinen Bestand.


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