Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen?

Rike, Samstag, 16.11.2013 (vor 4271 Tagen) @ Alfred

Zu 1a:
Doch ich habe die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgegeben. Ich habe dort angegeben, das die Nebenwohnung für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuer war mit dem Vermerk:
"Ich habe die Nebenwohnung nicht inne.Es handelt sich um die Wohnung meines damaligen Lebenspartners, in der ich nur eine Wohngelegenheit genutzt habe."
Außerdem habe ich meine Abmeldebestaetigung dazu gelegt. Da die Stadt Köln diese nicht registriert hatte.

Zu 1b:
Ich hatte keinen Mietvertrag mit meinem Freund. Ich habe ihn natürlich regelmäßig besucht.

Zu 2:
Ich weiß auch nicht wie die Sachbearbeiterin auf den Betrag kommt. Ich habe nie etwas bezahlt.


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