Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen?

Alfred @, Samstag, 16.11.2013 (vor 3787 Tagen) @ Rike

1. Ich gehe mal davon aus, dass
a) die Stadt Köln Dich aufgefordert hat, eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abzugeben und Du diese Erklärung noch nicht abgeschickt hast und auch noch keinen Steuerbescheid erhalten hast,
b) Du - wenn überhaupt in den fraglichen 3 Monaten - bei Deinem Freund gewohnt hast und dort eine durch ihn jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit genutzt hast, also keinen Mietvertrag oder eine vergleichbare Vereinbarung hattest (in diesem Fall besteht keine Zweitwohnungsteuerpflicht).
2. Bleibt die Frage, ob Du in der fraglichen Zeit überhaupt einen Kostenbeitrag für die Nebenwohnung entrichtet hast und wenn ja, ob dieser tatsächlich 10,-- Euro betrug. Wenn nein, wie kommt die „Sachbearbeiterin“ dann auf diesen Betrag?


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