Köln aktuell: Antwort der Stadt auf Einsprüche Studierender

robafella @, Donnerstag, 19.01.2006 (vor 6695 Tagen) @ Manni

Ich habe mich zwar bisher nur besonders mit dem Berliner Gesetz beschäftigt, aber dort wird seitens des Finanzamtes ähnlich verfahren und nur auf den melderechtlichen Status verwiesen.
Dort verweisen die zum Begriff was eine Wohnung ist auf die Berliner Wohnung. Erstaunlicherweise interessiert dies die Behörden nur bei der Zweitwohnung ob dies auch wirklich eine Wohnung ist. Diese Diskussion hängt gerade im Einspruchsverfahren in Berlin, bin mal gespannt, was dabei rauskommt.
Man sollte ja dabei daran denken, dass es um eine "Zweitwohnungsteuer" geht, meiner Ansicht nach kann ich nur eine Zweitwohnung haben, wenn es auch eine Erstwohnung gibt.

Interessant ist aber auch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 11.Oktober 2005. Darin hat sich einer der Kläger auch auf die Berufsfreiheit berufen, dazu hat das Gericht in der Entscheidung jedoch nichts weiter geschrieben, vielleicht kann mans damit ja mal versuchen, also Bezug auf Art 12 Grundgesetz. Für Studenten wäre vielleicht auch noch Art 6 GG denkbar bezüglich dem Schutz der Familie. Schließlich sind doch Eltern unterhaltsverpflichtet, soweit Kinder noch keine abgeschlossene erste Ausbildung haben, wenn ich mich nicht täusche.


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