Zweitwohnungssteuer trotz Erstwohnsitz
Wer gibt hier mal einen Kommentar ?
Wer wohl?
rau ist nicht mit Erstwohnsitz gemeldet, sondern mit alleiniger Wohnung registriert – so das Melderecht, das auch im Allgäu gelten sollte. Im Sinne der AO ist der alleinige Wohnsitz in Deutschland. Warum der Ehemann nicht registriert ist, bleibt unverständlich.
Der „überwiegende Aufenthalt“ ist ein Begriff, der nur greift, wenn ein Einwohner mehrere Wohnungen hat. Vmtl. geht die Kommune davon, dass der überwiegende Aufenthalt im Ausland ein ausreichendes Kriterium ist. Das trifft aber nicht zu.
So wie hier geschildert, ist davon auszugehen, dass es an einer Hauptwohnung „in einem anderen Gebäude“ im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung fehlt und damit die Steuerpflicht nicht entstanden ist. Man kann sich auch nicht auf den Standpunkt stellen, das Wohnmobil sei melderechtlich als Hauptwohnung anzusehen, denn das würde nur gelten, wenn das Wohnmobil (im Inland) nicht oder nur gelegentlich fortbewegt würde. Ein Wohnmobil ist keine Wohnung und auf keinen Fall ein Gebäude. Allenfalls wäre noch interessant, ob es sich immer um das gleiche Wohnmobil (z.B. Eigentum) oder um verschiedene (gemietete) Wohnmobile handelt.
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- Zweitwohnungssteuer trotz Erstwohnsitz -
Rebell,
25.01.2014
- Zweitwohnungssteuer trotz Erstwohnsitz -
Alfred,
25.01.2014
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Rebell,
25.01.2014
- Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung -
Alfred,
25.01.2014
- Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung -
Kommunalfreund,
29.01.2014
- Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung - Alfred, 29.01.2014
- Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung - Himbim13, 11.02.2014
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Kommunalfreund,
29.01.2014
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Alfred,
25.01.2014
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Alfred,
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