Zweitwohnungssteuer trotz Erstwohnsitz
Da der Sachbearbeiter von der Gemeinde scheinbar a bisserl überfordert zu sein schein, hat er Hilfe aus dem bayerischen Innenministerium eingeholt.
Ob nun dieser "Oberregierungsrat = Sachbearbeiter den Durchblick hat? das kann man nach Lage der Dinge auf alle Fälle bezweifeln
Hier die kpl. Ausführung:Gegenstand der Zweitwohnungsteuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung
im Steuergebiet der steuererhebenden Gemeinde. Während das Meldegesetz
auf die Nutzung einer Wohnung abstellt, kommt es hierauf bei der
Erhebung der Zweitwohnungsteuer zunächst nicht an. Der Begriff der
Zweitwohnung ist in der Regel weiter als der Begriff der Nebenwohnung.
Es steht dem Satzungsgeber, also der Gemeinde, frei, entweder für die
Zweitwohnung auf das Melderecht zu verweisen oder den Wohnungsbegriff
selbst zu bestimmen.Die Gemeinde xxxxx hat den Begriff der Zweitwohnung in § 2 Satz 1
ihrer Zweitwohnungssteuersatzung vom 25.11.2004 als jede Wohnung in der> Gemeinde xxxx, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre
Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer
Familienangehörigen innehat, definiert. Nach der Rechtsprechung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes umfasst die Satzung damit ihrem
Wortlaut nach auch Hauptwohnungen im Ausland (BayVGH, Beschl. v.
17.01.2007, Az. 4 CS 06.2126 – juris Rn. 9). Das entspreche dem
Charakter der Zweitwohnungsteuer als örtlicher Aufwandsteuer im Sinne
von Art. 105 Abs. 2a GG und halte sich im Rahmen des den Gemeinden durch.> Art. 3 KAG eröffneten Kompetenzrahmens bei der Ausgestaltung des
Steuergegenstandes (so auch VGH BW, U.v, 19.2.1998 - 2 S 27/96, juris,
zum baden-württembergischen Landesrecht). Denn die Zweitwohnungsteuer
knüpfe an den Konsum für den persönlichen Lebensbedarf an, der im
Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung
typischerweise zum Ausdruck komme. Steuergegenstand sei mithin alleine
die Zweitwohnung und der für sie betriebene Aufwand. Ob sich die
Hauptwohnung im In- oder Ausland befinde, sei dafür unerheblich.
Nachdem es sich bei Ihrer Wohnung in xxxxx nicht zuletzt aufgrund der
vorgelegten Nachweise unzweifelhaft um eine Zweitwohnung handelt, wurden Sie zu Recht von der Gemeinde xxxxx zur Zweitwohnungsteuer herangezogen. Ich möchte aber auf den von Ihnen angemahnten einheitlichen Vollzug der Zweitwohnungsteuersatzungen im Landkreis Ostallgäu eingehen. Die > Rechtslage ist bayernweit einheitlich: Nach Art. 3 Abs. 1 > Kommunalabgabengesetz (KAG BY) können Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, solange und soweit diese nicht bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig sind. Damit entscheiden die Gemeinden selbst, ob sie eine Zweitwohnungsteuer erheben wollen oder nicht. Hat eine Gemeinde jedoch eine Zweitwohnungsteuersatzung erlassen, ist sie verpflichtet, die Steuer zu erheben, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Ob dies in den von Ihnen angeführten Gemeinden der Fall ist, kann von hieraus nicht beurteilt werden. Wir werden deshalb das Landratsamt Ostallgäu als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde bitten, dies zu überprüfen.
Wer glaubt wird selig denn die Kommunalausicht hat trotz Hinweisen versagt und die Vollzugsdefizite werden i ganzen Alpennordrand nicht nachgegangen- ja es ist einfach "Befangenheit" und der Gemeinde überlassen wen diese davon befreit bzw.gar nicht ermittelt. Das wären nämlich Einheimische die es treffen würde.
Es sind in dieser Region ca 2000 Fälle - Schutzschild = Steuergeheimnis! Was bei Ulli Höneß doch nicht der Fall gewesen ist!!!
gesamter Thread:
- Zweitwohnungssteuer trotz Erstwohnsitz -
Rebell,
25.01.2014
- Zweitwohnungssteuer trotz Erstwohnsitz -
Alfred,
25.01.2014
- Zweitwohnungssteuer trotz Erstwohnsitz -
Rebell,
25.01.2014
- Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung -
Alfred,
25.01.2014
- Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung -
Kommunalfreund,
29.01.2014
- Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung - Alfred, 29.01.2014
- Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung - Himbim13, 11.02.2014
- Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung - Himbim13, 11.02.2014
- Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung -
Kommunalfreund,
29.01.2014
- Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung -
Alfred,
25.01.2014
- Zweitwohnungssteuer trotz Erstwohnsitz -
Rebell,
25.01.2014
- Zweitwohnungssteuer trotz Erstwohnsitz -
Alfred,
25.01.2014