Zweitwohnungsteuer trotz alleiniger Wohnung

Alfred @, Mittwoch, 29.01.2014 (vor 4013 Tagen) @ Kommunalfreund

In Bayern muss diese Steuer erhoben werden, denn es besteht kein Zusammenhang mit dem Melderecht!

Bei so viel "Kenntnislosigkeit" lachen nicht mal mehr die Hühner.
Zitat aus einer ZWStS:

„Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist.“


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