rückwirkend abmelden gesetzlich zulässig?

abigail, Sonntag, 15.06.2014 (vor 3861 Tagen)

Hallo Zusammen,

hier habe ich eine grundsätzliche Frage, ist eine rückwirkende Abmeldung von Zweitwohnsitz gesetzlich zulässig?

die Frage kommt allerdings nicht aus dem steuerlichen Hintergrund, sondern eine zähe Argumentation mit Rundfunkbeitragservice. Der Meldeamt hat den Zweitwohnsitz rückwirkend abgemeldet, aber das Rundfunkbeitragservice akzeptiert es nicht mit dem Argument auf "rückwirkdende Abmeldung lässt gesetzlich nicht zu"

ich wäre dankbar wenn jemand diese Frage beantworten kann, am besten mit der Info zur genauen Klausel von der entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

Danke im Voraus

VG

Abigail.


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