rückwirkend abmelden gesetzlich zulässig?

Alfred @, Sonntag, 15.06.2014 (vor 3861 Tagen) @ abigail

sondern eine zähe Argumentation mit Rundfunkbeitragservice.

Die waren schon als GEZ zäh bis unbeweglich. Formal sind sie allerdings im Unrecht.

Abmeldungen sind fast immer rückwirkend, denn je nach Bundesland hat der Einwohner den Auszug aus einer Wohnung innerhalb von 1 bzw. 2 Wochen zu melden. Aber das dürfte nicht weiterhelfen und war wohl so auch nicht gemeint. Es geht wohl eher um eine Berichtigung des Melderegisters, und die muss bei einer Nebenwohnung immer möglich sein (§9 MRRG - Berichtigung und Ergänzung von Daten „Sind gespeicherte Daten unrichtig oder unvollständig, hat die Meldebehörde die Daten auf Antrag des Betroffenen zu berichtigen oder zu ergänzen“.)

Wo keine Nebenwohnung, da keine Nutzungsmöglichkeit, wo keine Nutzungsmöglichkeit, da kein Beitrag. Ob sich das so einfach regeln lässt, wage ich zu bezweifeln.


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