rückwirkend abmelden gesetzlich zulässig?
Hi Alfred,
vielen Dank für die schnelle Antwort, Deine Info ist sehr hilfsreich!
demnächst werde ich den Antrag auf die Berichtigung von Melderegister stellen, hoffentlich lassen Sie mich dann in Ruhe.
das Auftreiben von Rundfunkgebühren ist übermäßig. In meinem Fall stellen sie meine Abmeldebescheinigung vom Meldeamt in Frage mit der Aussage, dass rückwirkende Abmeldung gesetzlich nicht zulässig ist.
ich glaube, dass inzwischen eine monströse Institution dazu aufgebaut werden, deren Kosten letztendlich wiederum durch die Bürgern getragen müssen. Das muss geändert werden.
einen schönen Sonntag
Abigail
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abigail,
15.06.2014
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- rückwirkend abmelden gesetzlich zulässig? - Himbim13, 21.06.2014
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