rückwirkend abmelden gesetzlich zulässig?
Der Meldeamt hat den Zweitwohnsitz rückwirkend abgemeldet, aber das Rundfunkbeitragservice akzeptiert es nicht mit dem Argument auf "rückwirkdende Abmeldung lässt gesetzlich nicht zu"
Ich stufe dem Meldeamt mehr Kompetenz in der rechtlichen Fragestellung der rückwirkenden Abmeldung zu als dem Rundfunkbeitragservice. Von daher sollte der Abmeldebescheid ein hinreichendes Indiz sein, dass die Abmeldung möglich ist.
Es dürfte sicherlich die Frage im Raum stehen, welchen Stauts die Wohnung hatte. Wenn die Wohnung bereits aufgegeben war, hätte es ja - Meldestatus hin oder her - keine Wohnung mehr gegeben, die als Grundlage für den Beitrag dient.
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abigail,
15.06.2014
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Alfred,
15.06.2014
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- rückwirkend abmelden gesetzlich zulässig? - Himbim13, 21.06.2014
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