Rückwirkende Ummeldung - Erfahrungsberichte gesucht!
Bescheid ist von 2010. Also Rechtsbehelfsfrist längst abgelaufen, aber noch nicht die Festsetzungsfrist.
Nix geklagt. Einfach so angenommen.
Es wurden Ratenzahlungen vereinbart, die bis jetzt laufen.
Es geht darum: Wir haben in 2010 Bescheide bekommen über Zweitwohnsitzsteuer 2005-2010.
Wir haben die einfach mehr oder weniger so akzeptiert. - Es wurde halt geschätzt, weil keine Erklärung abgegeben wurde.
Da haben wir einfach Fristen etc. selber versäumt...
(Tut hier aber nix zur Sache.)
Nun ist es aber so, dass wir faktisch in den betreffenden Jahren schon den Hauptwohnsitz in Köln (in diesem Fall) hatten, und das auch ohne Probleme hätten nachweisen können.
Bei Vorsprache beim Steueramt wurde uns gesagt, dass wir uns schnellstmöglich sofort ummelden sollen, damit die Beträge in der Zukunft nicht noch höher werden. - Aber nicht darauf hingewiesen, dass das auch rückwirkend möglich sei. - Und die wussten, dass faktisch schon in der Vergangenheit keine Zweitwohnung vorlag.
Also auf zum Meldeamt:
Die Nachfrage des Sachbearbeiters, wann der Einzugstermin war/Erstwohnsitz vorlag, wurde wahrheitsgemäß geantwortet, dass faktisch der angemeldete Zweitwohnsitz seit Jahren der tatsächliche Erstwohnsitz war.
Daraufhin Ummeldung durch den Sachbearbeiter auf den "heutigen" Tag. - Aber keine Mitteilung, dass man sich auch rückwirkend ummelden könne.
Nun können wir, weil noch innerhalb der Frist, Änderung auf Grund von neuen Tatsachen beantragen. (Also jetzt direkt die rückwirkende Ummeldung vornehmen und vorlegen.) - Die Änderung wird aber nur gewährt, wenn keine "Fahrlässigkeit" vorlag.
Die könnten ja nun behaupten, wir hätten fahrlässig gehandelt, weil wir uns nicht genug informiert hätten. (Zum Beispiel das Meldegesetzt auswendig gelernt hätten, oder wasauchimmer.)
Also wollen wir nun Belege bringen, dass es andere Fälle gab, in denen eben diese "Belehrung" durch die Sachbearbeiter vorgenommen wurden. - Und das demnach auch bei uns angebracht gewesen wäre. Wäre die Belehrung erfolgt, hätten wir uns direkt rückwirkend umgemeldet, Zweitwohnsitzsteuer aufgehoben, alles gut.
Habe allerdings auch gerade in der Kölner Satzung gelesen, dass das quasi von Amts wegen vom Meldeamt an das Steueramt weitergeleitet werden würde. Und das Steueramt das einfach akzeptieren müsse.
Falls die vom Steueramt aber doch Zicken machen, würden wir halt einfach gerne Belege haben, dass die angebrachte Belehrung durch die Ämter einfach nicht nicht erfolgte.
Keine Ahnung, was hier nun richtig und falsch ist. Bei uns ist noch einiges anderes schief gelaufen, aber das verfolge ich schon selber auf anderer Linie. Da hab ich auch mittlerweile meine Experten.
Nur halt die "Erfahrungsberichte" können wir nicht selber erbringen.
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Cusey,
22.06.2014
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