Rückwirkende Ummeldung - Erfahrungsberichte gesucht!

Cusey, Montag, 23.06.2014 (vor 3853 Tagen) @ Alfred

Die Anerkennung der rückwirkenden Ummeldung sollte kein Problem sein.
Ist § 10 Meldegesetz NRW:
"Berichtigung und Ergänzung von Daten
Sind gespeicherte Daten unrichtig oder unvollständig, hat die Meldebehörde die Daten auf Antrag des Betroffenen zu berichtigen oder zu ergänzen. § 4a Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend."
Also gilt ausdrücklich auch für GESPEICHERTE Daten. Belege haben wir zuhauf.

Es geht nur darum, dass das Steueramt eventuell sagen könnte, dass es "fahrlässig" von uns war, dass die rückwirkende Ummeldung nicht schon damals erfolgt ist. Hierzu stellt sich dann die Frage, in wie weit der normale Bürger von dieser Möglichkeit wissen sollte.

Deshalb brauchen wir halt "Erfahrungsberichte" (quasi als Zeugen), dass in anderen Fällen die Belehrung erfolgt ist. Und es sich somit damals um einen Verfahrensfehler der Stadt handelte.
Halt nur: "So hätte es laufen sollen."


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