Rückwirkende Ummeldung - Erfahrungsberichte gesucht!
Ich verstehe das Beharren auf einer rückwirkenden Statusänderung nicht so ganz. Nach meiner Erfahrung waren seit 2008 sämtliche Klagen gegen die Kölner Zweitwohnungsteuer erfolgreich, wenn der Betroffene nachweisen konnte, dass die als Nebenwohnung registrierte Wohnung tatsächlich die vorwiegend genutzte war – Melderegister hin, Melderegister her. Maßgeblich für die Erhebung der ZWSt sind die tatsächlichen Wohnverhältnisse und nicht die melderechtliche Registrierung Inzwischen erlässt auch das Steueramt nach meiner Kenntnis, keine Steuerbescheide mehr, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wird. Das muss man natürlich aktiv betreiben – die Steuererklärung einfach ignorieren ist die falsche Reaktion.
Seit 2009, rückwirkend zum 01.01.2005, ergibt sich das sogar aus der Kölner Satzung (§ 2a).
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Cusey,
22.06.2014
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