Bemessungsgrundlage realitätsnahe

lupos, Freitag, 22.08.2014 (vor 3945 Tagen)

Die Stadt Goslar ermittelt die ZwSt auf der Basis Einheitswert * Teuerungsrate, so ergibt sich ein Wert der ca. um den Faktor 4 über den tatsächlichen Werten liegt. Die Stadt Goslar bestreitet nicht unsere Kalkulation, verweist darauf, dass keine entsprechenden Urteile vorliegen.
Frage:
o Gibt es eine generelle gesetzliche Vorgabe oder ein Urteil dazu, dass für eine Steuer eine realitätsnahe Bemessungsgrundlage verwendet werden muss?


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