Bemessungsgrundlage realitätsnahe

René ⌂ @, Freitag, 22.08.2014 (vor 4459 Tagen) @ lupos
bearbeitet von René, Freitag, 22.08.2014

Die Stadt Goslar ermittelt die ZwSt auf der Basis Einheitswert * Teuerungsrate, so ergibt sich ein Wert der ca. um den Faktor 4 über den tatsächlichen Werten liegt. Die Stadt Goslar bestreitet nicht unsere Kalkulation, verweist darauf, dass keine entsprechenden Urteile vorliegen.
Frage:
o Gibt es eine generelle gesetzliche Vorgabe oder ein Urteil dazu, dass für eine Steuer eine realitätsnahe Bemessungsgrundlage verwendet werden muss?

Ich kenne kein Urteil in Bezug auf ZWS. Grundsätzlich wird dieses Verfahren auch bei Grundsteuer und Grunderwerbssteuer verwendet.

Ansonsten würden mich die Werte mal interessieren, da ich bisher keine praktischen Erfahrungen im Umgang mit den Einheitswerten hatte. Ein Faktor vier scheint mir sehr groß.


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