Bemessungsgrundlage realitätsnahe
Rein formal: Laut Satzung geht die Stadt Goslar von der Jahresrohmiete aus (Stand 01.01.1964). Hochgerechnet auf 2014 komme ich dann durchaus auf das drei- bis vierfache dieses Wertes.
Diese Bemessungsgrundlage – indizierte Jahresrohmiete – ist in der Rechtsprechung durchaus anerkannt und gilt als annähernd realitätsnaher Maßstab.
Warum die Stadt Goslar behauptet, dass „keine entsprechenden Urteile“ vorliegen würde, ist für mich nicht nachvollziehbar.
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lupos,
22.08.2014
- Bemessungsgrundlage realitätsnahe - René, 22.08.2014
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Alfred,
22.08.2014
- Bemessungsgrundlage realitätsnahe - Rebell, 25.08.2014