Bemessungsgrundlage realitätsnahe

Alfred @, Freitag, 22.08.2014 (vor 4459 Tagen) @ lupos

Rein formal: Laut Satzung geht die Stadt Goslar von der Jahresrohmiete aus (Stand 01.01.1964). Hochgerechnet auf 2014 komme ich dann durchaus auf das drei- bis vierfache dieses Wertes.

Diese Bemessungsgrundlage – indizierte Jahresrohmiete – ist in der Rechtsprechung durchaus anerkannt und gilt als annähernd realitätsnaher Maßstab.

Warum die Stadt Goslar behauptet, dass „keine entsprechenden Urteile“ vorliegen würde, ist für mich nicht nachvollziehbar.


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