Bemessungsgrundlage realitätsnahe

Rebell @, Montag, 25.08.2014 (vor 4233 Tagen) @ Alfred

Rein formal: Laut Satzung geht die Stadt Goslar von der Jahresrohmiete aus (Stand 01.01.1964). Hochgerechnet auf 2014 komme ich dann durchaus auf das drei- bis vierfache dieses Wertes.

Diese Bemessungsgrundlage – indizierte Jahresrohmiete – ist in der Rechtsprechung durchaus anerkannt und gilt als annähernd realitätsnaher Maßstab.

Da diese Bemessungsgrundlage schon seit Jahren vom Verfassungsgericht gerügt ist und der Gesetzgeber längst aufgefordert worden ist , hier eine Änderung vorzunehmen steht seit fast einem Jahr eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes über eine entsprechende Beschwerde immer noch aus. Hätte das Bvfg- eine andere Meinung wäre die Beschwerde wohl längst abgewiesen und nicht angenommen worden!!
Daten aus dem Jahr 1964 und in ehemaligen DDR- Bundesländern stammen solche Grundlagen sogar noch aus der NS - Zeit!
Da es bei den Bundesländern allerdings noch keine Einigung gibt, denn die Vorstellungen zu einer Vereinheitlichung die Realitätsnähe gleichkommen solllte - da ist man noch ganz schön weit voneinander entfernt.

Nur Gerichte sind in der Lage Unfug abzustellen- die Politiker sind keinesfalls in der Lage- aber trotzdem werden diese immer wieder vom Volk eindeutig gewählt.
Nur das Raubrittertum und großer Neidkampagnen werden sogar von einem großen Teil der Bürger für gut geheißen- sogar von den Piraten - das bestätigen die Recherchen von Rene wieder eindeutig !

Die Münchner Piraten haben es erkannt, inzwischen hat man in Bayern eine Kehrtwende vollzogen , nachdem sogar CSU- Bürgermeister die Ungerechtigkeit der "Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze" trotz Zweitwohnungssteuererhebung von der "Übermachtpartei" über 10 Jahre verteidigt worden war- eine drohende "Ohrfeige" vom bayerischen Verfassungsgericht ist man inzwischen zuvorgekommen mit einem Beschluß, dass es ab 2015 keine Schlüsselzuweiungen für Nebenwohnsitze gäbe.
Auch der kpl. kommunale Finanzausgleich steht auf dem Prüfstand. Im Herbst wird dazu ein Gutachten vom FiFo Institut Köln als Grundlage dienlich sein - bisherige Misstände abzumildern. Auch die Bewertung der Finanzkraft einer Kommune wird wohl eine Änderung erfahren müssen, denn die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer werden bei der Beurteilung und Bemessung der Finanzkraft einer Gemeinde nicht berücksichtigt. Bisher behandelt wie Schwarzgeld!


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