Zweitwohnungssteuer ohne Limit aber beim Hund Obergrenze

Rebell @, Donnerstag, 16.10.2014 (vor 3572 Tagen)

Bad Kohlgrub muss sich es gefallen lassen bei der Hundesteuer
Leipzig/Bad Kohlgrub | 15.10.2014 | 15:25 Uhr
Kampf um die Hundesteuer: Gericht legt Schmerzgrenze fest

Rottweiler werden höher besteuert als etwa Pudel. Die Frage ist, ob das rechtens ist. − F.: dpa
Kommunen dürfen für Kampfhunde keine beliebig hohen Steuern erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es sei zwar rechtmäßig, wenn die Steuer für bestimmte Rassen höher ausfalle als für andere Hunde. Aber die Kampfhundesteuer dürfe keine "erdrosselnde Wirkung" entfalten. Die Schmerzgrenze sei überschritten, wenn die Steuer die jährlichen durchschnittlichen Haltungskosten für den Hund übersteigt. Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Ehepaars aus dem bayerischen Bad Kohlgrub. Die Gemeinde hatte für dessen Rottweilerhündin 2000 Euro pro Jahr verlangt - zu viel, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschied. (Az: BVerwG 9 C 8.13)Besitzer Wolfgang Seidelmann (66) und seine Frau hatten den Rottweiler Mona 2011 aus einem Tierheim geholt. Das Tier bestand einen Wesenstest und wurde als ungefährlich eingestuft. Wenig später schickte die Gemeinde Bad Kohlgrub einen Bescheid. Mona sei ein Kampfhund der Kategorie 2, und deswegen würden 2000 Euro pro Jahr fällig. Ein "normaler" Hund kostet in Bad Kohlgrub 75 Euro. "2000 Euro waren einfach zu viel für uns", sagte Seidelmann. Der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Wolfgang Bier, sagte, es sei zulässig, dass die Gemeinden über erhöhte Kampfhundesteuern die Haltung bestimmter Rassen zurückdrängen wollten. Aber: "Klar ist, dass der Lenkungszweck, den eine Gemeinde verfolgt, nicht umschlagen darf in eine faktische Verbotsfunktion. Wenn ein Steuersatz so ausgestattet ist, dass kein vernünftiger Mensch mehr so einen Hund hält, dann überschreitet die Gemeinde ihre steuerrechtliche Kompetenz."Die Seidelmanns hatten Mona nach Erhalt des Steuerbescheides ans Tierheim zurückgegeben. "Wir nehmen den Hund jetzt trotzdem manchmal noch", sagte Wolfgang Seidelmann. Wenn Bad Kohlgrub seine Hundesteuersatzung ändere, wollten sie Mona wieder ganz zu sich holen. 800 Euro sei er bereit zu zahlen, sagte Seidelmann.(veröffentlicht in Passauer Neue Presse)

Bürger mit Zweitwohnsitz dürfen dagegen grenzenlos besteuert werden, ja auch diese sind wie die Hunde unerwünscht in Bad Kohlgrub - deshalb auch diese Besteuerungen?


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