Zweitwohnungssteuer ohne Limit aber beim Hund Obergrenze

Himbim13 @, Samstag, 18.10.2014 (vor 3471 Tagen) @ Rebell
bearbeitet von René, Samstag, 18.10.2014

“Nein, die Bescheide wurden ja rechtskräftig.”

Wieso kann ein Bescheid der infolge einer rechtswidrigen Satzung erlassen wurde überhaupt rechtskräftig werden?

Ein Bescheid gemäß einer kommunalen Satzung stellt einen Verwaltungsakt dar. Einen Verwaltungsakt nach den Maßgaben des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Es geht also nicht um einen fehlerhaften Bescheid, sondern um die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Entspricht eine Satzung nicht höchstrichterlicher Entscheidung so stellt sich doch die Frage kann ein Verwaltungsakt infolge einer rechtswidrigen Satzung überhaupt Rechtskraft erlangen.
Die Forderung infolge einer Satzung, setzt doch voraus, dass die Satzung geltendem Recht entspricht.
Entspricht die Satzung nicht geltendem Recht, so kann doch die Forderung infolge dem geltendem Recht nicht erhoben werden, es sei denn, eine solche Forderung wird widerrechtlich erhoben. Widerrechtlich erhobene Abgaben sollten aber dem gleichen Recht der Verjährung unterliegen wie Forderungen aus der Gesetzeslage.

Wie man sieht ist eine derartige Rechtslage von einem einzelnen Betroffenen, alleine aus finanzieller Sicht gar nicht zu bewältigen. Nur mit der Unterstützung einer Gemeinschaft aus allen von dieser Abgabebetroffenen ist die Möglichkeit gegeben rechtliche Klärung zu schaffen. Und wenn eine solche nicht möglich ist bleibt nur die Alternative, die, die diese Abgabe vertreten, aus ihren Machtbereich bei der nächsten Landtagswahl ggf. auch Bundestagswahl in ihrer Macht zu beschneiden.

Die Höhe der unterschiedlichen Zweitwohnungssteuersätze in den Kommunen mit den unterschiedlichen Grundsteuerhebesätzen B der Kommunen zu vergleichen hinkt in soweit, dass Grundsteuer von allen Grundbesitzern in der Gemeinde zu entrichten ist. Auch die unterschiedliche Höhe dieser Steuer ist einsichtig. Die unterschiedlichen Höhen der 2.WhgSt. verhält sich aber wie ein fehlerhafter Bescheid zu einem rechtswidrigen Verwaltungsakt. Denn, die rechtliche Kastration der betroffenen Abgabenschuldner ist im Kern gesehen mit den politischen Ereignissen früherer politischer Systeme vergleichbar. Auch, wenn, vielleicht solche Vergleiche mancher redaktionellen Auffassung nicht gefällt und einer nicht verständlichen Zensur unterworfen wird.

Anmerkung des Seitenbetreibers: Letzer Satz durch Seitenbetreiber entfernt!


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