Zweitwohnungssteuer ohne Limit aber beim Hund Obergrenze

René ⌂ @, Donnerstag, 16.10.2014 (vor 3571 Tagen) @ Rebell

Gekippt ja, aber nicht alle Betroffenen haben dieses kapiert, die Kommunen stört das nicht, so lange keiner klagt und deshalb bleiben fast alle diese Satzung unbeschadet weiterhin werden diese sätze einfach verrechnet.

Ja, klar. Im Widerspruchsverfahren sollte man schon das Urteil mal anklingen lassen, um da wach zu rütteln.

Im Grunde müssten diese Kommunen 10 Jahr rückwirkend die erhobenen Steuerbeträge zurückerstatten- da diese Satzungen von der ersten Stunde an nichtig gewesen sind!

Nein, die Bescheide wurden ja rechtskräftig.

Wenn alle so zufrieden sind, ja dann kann diese Steuer unendlich erhoben werden - es gibt dazu keine Deckelung.

Nein. Hat ja nun das Bundesverwaltungsgericht klarstellt. Eine örtliche Aufwandsteuer darf regulierend wirken, aber nicht verhindernd.


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